Open-Access-Kritik im Faktencheck

Nachtrag zur Podiumsdiskussion „Der Gedanke und seine schriftliche Form“

Am 7. Dezember 2017 folgte der Heidelberger Literaturwissenschaftler Roland Reuß einer Einladung der AG Geisteswissenschaften des Student_innenRats nach Leipzig. In der Bibliotheca Albertina stand ein Podiumsgespräch zum Thema Geisteswissenschaften und elektronisches Publizieren auf dem Programm. Roland Reuß, ein prominenter Kritiker von Open Access, diskutierte mit dem Direktor der Universitätsbibliothek Leipzig (UBL) Ulrich Johannes Schneider sowie mit Nils Fandrei und Joachim Rautenberg als Vertretern der AG. In der durchaus kontrovers geführten Debatte wurden einige Thesen vertreten und Befürchtungen geäußert (nicht von Herrn Schneider), die uns im Kontext von Open Access und Open Science immer wieder begegnen. Mitunter scheinen diese auf Missverständnissen oder verkürzenden Verallgemeinerungen zu beruhen.

Das Open Science Office der Universitätsbibliothek befasst sich seit vielen Jahren mit dem Themenkomplex Open Access und elektronische Medien und greift hier drei Aussagen aus der Diskussion auf, um diese prüfend zu beleuchten. Es handelt sich im Folgenden nicht um direkte Zitate aus der Diskussion, sondern um Paraphrasen:

„Wenn die Bibliothek ein gedrucktes Buch erwirbt, erwirbt sie Eigentum. Elektronische Medien sind nur zugänglich, solange Lizenzgebühren bezahlt werden – danach sind sie wieder weg.“

Die UBL hat im Jahr 2017 rund zwei Drittel ihrer Erwerbungsmittel für elektronische Medien ausgegeben. Darunter fallen konventionelle E-Books, elektronische Zeitschriften, Datenbanken und Open-Access-Publikationsgebühren. Gedruckte Monografien und Zeitschriften schlagen demgegenüber nur mit rund einem Drittel der Erwerbungsmittel zu Buche. Der Anteil der Ausgaben für E-Medien ist aber nicht in allen Fakultäten gleich, sondern unterscheidet sich je nach Fachgebiet erheblich – in der Philologischen Fakultät beträgt er rund ein Drittel des Etats, in der Medizin hingegen nahezu einhundert Prozent. Die Frage, was eigentlich mit den E-Medien passiert, wenn Lizenzen ablaufen, ist also durchaus berechtigt. Sie ist für elektronische Bücher, Zeitschriften und Datenbanken unterschiedlich zu beantworten:

E-Books „erwirbt“ die UBL in der Regel dauerhaft durch Einmalzahlung, nicht durch laufende Lizenzgebühren. Genauer betrachtet handelt es sich hier trotzdem um eine Lizenzierung, denn auch beim E-Book-Kauf wird letztlich eine Lizenz abgeschlossen. Man erhält dabei eine (dauerhafte) Nutzungsberechtigung, erwirbt aber kein Eigentum. Dies ist darin begründet, dass E-Books rechtlich betrachtet keine körperlichen Gegenstände sind und daher nicht wie gedruckte Bücher, CDs oder DVDs uneingeschränkt von Bibliotheken erworben und verliehen werden können. Dennoch haben die Nutzer_innen nach „Erwerb“ der E-Books unbegrenzten Zugriff auf deren Inhalte.

Etwas anders ist die Situation bei verschiedenen benutzergesteuerten E-Book-Angeboten. Dabei werden größere Mengen Titel in den Katalog der UBL eingespielt, ohne dass diese bereits angeschafft wurden. Welche Titel wir dann dauerhaft erwerben, richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung der Titel und natürlich dem eingesetzten Budget. Da diese Angebote unseren Kernbestand vor allem um hochspezielle Wissenschaftsliteratur ergänzen, deren Nutzung mehrheitlich sehr punktuell erfolgt, investieren wir hier auch in kurzfristige Lizenzen. Damit möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, die Erwerbung aktiv mitzubestimmen und nach Ihren Bedürfnissen auszurichten. Um den Unterschied transparenter zu gestalten, wird es in Kürze eine Kennzeichnung im Katalog geben, ob ein E-Book dauerhaft im Bestand der UBL enthalten ist oder nicht.

Laufende (jährlich bezahlte) Lizenzen betreffen vor allem Datenbanken und Zeitschriften. Wenn elektronische Zeitschriften gekündigt werden, haben wir in der Regel Archivrechte. Der Zugriff auf die bisherigen in der Lizenz inbegriffenen Jahrgänge und Hefte bleibt somit wie bei gekauften Printausgaben erhalten. Sind die Archivrechte in den Verträgen nicht enthalten, bemühen wir uns darum, diese im Falle einer Kündigung nachträglich zu erwerben.

Nur im Falle einer Lizenzierung von Online-Datenbanken (z. B. Web of Science), verliert die Bibliothek meistens tatsächlich den kompletten Zugriff auf die Rechercheoberfläche, wenn die Lizenz nicht verlängert wird. Nur in wenigen Fällen ist der dauerhafte Kauf von Datenbanken und deren Inhalten möglich.

„Förderorganisationen wie DFG und BMBF zwingen Wissenschaftler_innen zur Open-Access-Publikation.“

Dass die DFG und BMBF Open Access erzwingen, ist auf zwei Ebenen nicht richtig. Ganz konkret ist es derzeit so, dass beide genannten deutschen Forschungsförderer die Open-Access-Publikation nachdrücklich empfehlen, diese aber noch nicht als Förderkriterium verankert haben. Andere Förderer wie die EU, der britische Wellcome Trust oder der Schweizerische Nationalfonds haben die Open-Access-Publikation von Veröffentlichungen aus geförderten Projekten als Bedingung bereits verbindlich formuliert.

Nüchtern betrachtet bedeuten diese Open-Access-Mandate der Forschungsförderer schlicht, dass eine Förderung durch die öffentliche Hand an die Bedingung geknüpft wird, dass die öffentlich finanzierte Forschung auch öffentlich zugänglich ist. Eine aus unserer Sicht plausible Forderung, gerade wenn man sich die Preispolitik vieler – nicht nur naturwissenschaftlicher – Verlage ansieht, aber auch vor dem Hintergrund, dass Open-Access-Artikel deutlich sichtbarer sind und häufiger rezipiert werden als Closed-Access-Publikationen.

Ein solches Open-Access-Mandat seitens der Forschungsförderer stellt aber keineswegs einen „Zwang“ dar, wie es von Seiten der Open-Access-Kritiker_innen gerne behauptet wird, die hier einen Widerspruch zur Wissenschaftsfreiheit ausmachen. Alle Regelungen dieser Art erlauben weiterhin die freie Wahl des Publikationsortes, fordern nur eine gegebenenfalls zeitverzögerte freie Veröffentlichung. Autor_innen und Verlage müssen demnach gemeinsam entscheiden, mit welchen Kosten- und Publikationsmodellen sie diese Forderungen umsetzen. Bei Büchern gibt es  etwa die Variante, dass Printexemplare verkauft werden, während das elektronische Exemplar (zeitverzögert) Open Access zugänglich ist. Bei Zeitschriftenartikeln besteht die Möglichkeit, die Artikel sofort in einer Open-Access-Zeitschrift zu veröffentlichen oder den in einer subskriptionspflichtigen Zeitschrift veröffentlichten Artikel nach 12 Monaten auf einem Repositorium zweitzuveröffentlichen. Dieses Recht zur Zweitveröffentlichung räumt das Urheberrechtsgesetz (§ 38 UhrG) ausdrücklich ein. Auch für die Geisteswissenschaften gibt es inzwischen zahlreiche Verlage, die Open-Access-Publikationsmodelle unterstützen.

„Bibliotheken wollen das Urheberrecht zulasten wissenschaftlicher Autor_innen beeinflussen und am liebsten Verlage abschaffen.“

Diese These wurde insbesondere im Februar 2017 von der Initiative „Publikationsfreiheit für bessere Bildung“ vertreten und geht einher mit Schreckensszenarien von der „Enteignung“ von Verlagen und Autoren. Im Kern geht es bei diesem seit langer Zeit andauernden Streit um Schrankenregelungen im Urheberrechtsgesetz. Grundsätzlich benötigt jeder, der urheberrechtlich geschützte Werke nutzen möchte, die Einwilligung des Rechteinhabers. Zu diesem Grundsatz regelt das Gesetz verschiedene Ausnahmen. Diese Ausnahmen werden als Schranken bezeichnet und sehen vor, dass bestimmte Nutzungen urheberrechtlich geschützten Materials (z. B. zur Förderung von Wissenschaft und Forschung) unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind, ohne dass dafür Urheber oder Verlage um Erlaubnis gefragt werden müssen. Beispiele hierfür sind Kopien zu Unterrichtszwecken oder das Hochladen von Textausschnitten auf Lernplattformen wie Moodle. Die zum 1. März 2018 in Kraft tretende Novelle des Urheberrechtsgesetzes erweitert diese Schranken tatsächlich. Allerdings war nie – auch in den Entwürfen zur Novelle – von einer kostenfreien Nutzung die Rede. Vielmehr werden diese Nutzungen pauschal über die VG Wort abgegolten.

Richtig ist, dass der Deutsche Bibliotheksverband sich in der Debatte um die Urheberrechtsreform für die Belange von Bibliotheken und wissenschaftlichen Autor_innen eingesetzt hat, unter anderem für klarere Schrankenregelungen, pauschale Vergütung und ein stärkeres Zweitveröffentlichungsrecht (z. B. hier ). Es ist verständlich, dass diese Positionen den wirtschaftlichen Interessen mancher Verlage scheinbar zuwiderlaufen – die jetzt umgesetzte Reform tariert aber die Interessen von Verlagen, Autor_innen und Nutzer_innen sehr umsichtig aus, so dass ein Verlagssterben keineswegs zu befürchten ist.

Grundsätzlich sei noch einmal betont, dass sich die Forderung nach Open Access auf den Output der Wissenschaft, nicht auf den des Literaturmarktes bezieht. Die dem Open-Access-Gedanken zugrunde liegende Motivation wird von der pauschalen Kritik oft übersehen oder gar ignoriert: Es ist nicht einzusehen, warum die Ergebnisse von öffentlicher Hand geförderter Forschung nur gegen Bezahlung zugänglich sein sollen. Im althergebrachten System zahlt der Steuerzahler zweimal: Zuerst bei der Forschungsförderung über Projektförderer wie DFG oder BMBF oder über die Haushalte der Universitäten. Zum zweiten Mal, wenn Bibliotheken Bücher erwerben und Zeitschriften subskribieren. Open Access dient nicht dazu, das Geld dieses zweiten Schrittes einfach einzusparen oder gar Verlage aus dem Markt zu drängen. Verlage bleiben weiterhin wichtige Partner von Autor_innen und Bibliotheken. Die Open-Access-Politik verfolgt vielmehr die Strategie, die Mittel auf dem Publikationsmarkt transparenter und im Sinne einer öffentlichen Zugänglichkeit von Forschungsergebnissen einzusetzen.

Das Open Science Office der UBL berät und informiert Sie individuell und fachspezifisch rund um das Thema Open Science und beantwortet gern alle Fragen zum Open-Access-Publizieren, zum Umgang mit Forschungsdaten, zu Fördermöglichkeiten sowie rechtlichen und technischen Aspekten.

Autor_innen: Henriette Rösch, Karolin Schmahl, Stephan Wünsche

Stephan Wünsche

Dr. Stephan Wünsche ist an der Universitätsbibliothek Leipzig Referent am Open Science Office und unter anderem für die Themen Forschungsdatenmanagement und Forschungsinformation zuständig. Außerdem ist er Fachreferent für Musik.

6 Kommentare

  1. Schubert   •  

    Vielen Dank für diese guten Erläuterungen. Ich hätte mir aber gewünscht, dass Sie statt der die Gegenposition eher verallgemeinernden Paraphrasen echte Zitate zum Anlass genommen hätten.
    Trotzdem- diese Art der Zusammenfassung ist wichtig und richtig.
    Die großen Verlage sind auf einem regelrechten Kriegspfad, das habe ich übrigens in meinem aktuellen Editorial von Digital Classics Online (http://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/dco/article/view/43835) mit ein paar Beispielen unterlegt.
    Mit besten Grüßen
    Charlotte Schubert

    • Stephan Wünsche   •     Author

      Sehr geehrte Frau Schubert,

      danke für Ihren Kommentar und für den Hinweis auf Ihr Editorial in Digital Classics Online. Bei der Diagnose sind wir ganz bei Ihnen: Aufklärung tut Not. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Forschende an der Universität Leipzig zu ihrem Zweitveröffentlichungsrecht zu beraten und bei legalen, verlässlichen Open-Access-Veröffentlichungen zu unterstützen – auf dem Publikationsserver der Universität Leipzig oder anderswo.

      Mit freundlichen Grüßen aus dem Open Science Office

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  3. Master Student   •  

    Vielen Dank für den sehr guten Artikel! Ich habe mir selbst die Podiumsdiskussion angesehen und viel neues dazugelernt. Ich finde, dass die meisten Sachen richtig sind, aber wenn 2/3 des Budgets für elektronische Medien ausgegeben werden, sollte mehr dafür getan werden, dass sowohl Studenten als auch Lehrkräfte einen genauen Überblick bekommen, welche Ressourcen zugänglich sind.

    Johanna Richter (Master Student)

    • Stephan Wünsche   •     Author

      Liebe Frau Richter,

      wir freuen uns über Ihr Lob! Es stimmt: Nicht allen Lehrenden und Studierenden ist klar, zu wie vielen elektronischen Ressourcen wir Zugang ermöglichen (und was das kostet). Unser zentrales Informationsmittel für Nutzer_innen ist der Katalog: Zu allem, was dort drin ist, haben Sie Zugang, egal ob elektronische oder physische Medien. Im Bereich Katalog-Information auf unserer Homepage schlüsseln wir genauer auf, aus welchen Quellen der Katalog sich speist. Für die elektronischen Medien ist besonders der Abschnitt Datenquellen relevant.

      Mit besten Grüßen aus dem Open Science Office

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