Am 19. März 2022 trat die Publikationsrichtlinie der Universität Leipzig in Kraft. Ihr Kern ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Wer an der Universität Leipzig forscht, macht dies bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen kenntlich. Das klingt einfach, erweist sich in der gelebten Praxis doch oft als kompliziert – und als verwandt mit einem ganzen Bündel von Themen rund um Transparenz beim wissenschaftlichen Publizieren. Dieser Beitrag beleuchtet die Hintergründe: Warum profitieren die Universität Leipzig und ihre Forschenden von dieser Richtlinie?
Jede Publikation zählt
Bei allen Unterschieden in den vielfältigen Publikationskulturen der Fächer an der Universität Leipzig gibt es doch einen gemeinsamen Nenner: Veröffentlichungen gehören zu den wichtigsten Erzeugnissen der Wissenschaft. Sie transportieren Thesen und Erkenntnisse in die Öffentlichkeit, sind Bausteine des wissenschaftlichen Diskurses.
Wer forscht, weiß: Publikationen sind auch Leistungsindikatoren. Mit berechtigtem Stolz präsentieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Publikationslisten. Sie zeigen, was man erreicht hat und welchen Platz man in der akademischen Welt einnimmt. Dass es für die Öffentlichkeit transparent nachvollziehbar sein muss, wer an welchen Zeitschriftenartikeln, Monografien oder Sammelbänden mitgewirkt hat, gehört zu den unbestrittenen Grundsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis.
Gleiches gilt im übertragenen Sinne auch für die Universität als Ganzes und für ihre Organisationseinheiten. Publikationen sind Ausdruck des Profils und der Leistungsfähigkeit der Forschung an der Universität Leipzig. So wie die Leistungen von Forschenden (auch) anhand ihrer Publikationen beurteilt werden, wenn sie sich um Stellen bewerben oder Drittmittel akquirieren, so fließen Publikationen auch in die Bewertung der Forschungsstärke der Universität im nationalen und internationalen Vergleich ein.
Wissenschaft ist vielfältig
Die Forschungsleistung kann einer Person oder Einrichtung nur dann zuerkannt werden, wenn diese sicher zu identifizieren ist. Wer aber in Deutschland z. B. „Müller“ oder „Schmidt“ heißt, wird leicht verwechselt mit anderen Personen, die einen ähnlichen oder den gleichen Namen tragen. Noch dazu, wenn bestimmte Datenbanken keine Umlaute akzeptieren wollen: Ist „Müller“ dann das gleiche wie „Muller“ oder wie „Mueller“? Spätestens bei Namensänderungen, etwa durch Heirat, stellt sich die Frage: Wie können Publikationen unter abweichendem Namen mir zugerechnet werden?
Getrenntes zu unterscheiden und Zusammengehöriges zusammenzufassen, diese Herausforderung stellt sich bei Forschungseinrichtungen gleichermaßen. Schon die Frage nach der korrekten englischsprachigen Bezeichnung der Universität Leipzig kann Unsicherheit auslösen: Es heißt „Leipzig University“, nicht „University of …“. Auch Namensänderungen sind für die Universität und ihre Organisationseinheiten eine Herausforderung. Dass unsere Alma Mater zwischenzeitlich nach Karl Marx benannt war, ist zwar schon Jahrzehnte her. Die letzte Umbenennung einer Fakultät erfolgte aber z. B. erst 2020 (Fakultät für Geschichte, Kunst- und Regionalwissenschaften).
Der Königsweg der Unterscheidung und richtigen Zuordnung sind persistente Identifikatoren. Das sind Datensätze in – bestenfalls öffentlichen – Datenbanken, die eine konkrete Person oder Einrichtung bezeichnen, identifiziert über eine dauerhaft stabile Zahlen-/Buchstabenkombination. Kommen Identifikatoren zum Einsatz, stellen Namensänderungen, abweichende Schreibweisen oder auch Tippfehler kein Problem mehr dar.
Forschenden empfiehlt die Publikationsrichtlinie nachdrücklich, sich bei ORCID anzumelden, sich eine persönliche ORCID-ID zuzulegen und diese beim Publizieren zu verwenden. Die richtigen Identifikatoren für unsere Universität erwähnt die Richtlinie für den Fall, dass man sie im Publikationsprozess mit angeben muss.
Auch eine mehrfache oder wechselnde Affiliation kann eine Quelle von Unsicherheiten sein: Wenn ich mehreren Einrichtungen gleichzeitig angehöre – welche gebe ich beim Publizieren an und in welcher Reihenfolge? Wenn ich von einer Universität zu einer anderen wechsle – ab wann publiziere ich unter der neuen Affiliation? Hier setzt die Publikationsrichtlinie eine Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz um, die das Vorgehen in Deutschland harmonisieren soll. Zu vielen Fragen rund um die Angabe von Personen und Einrichtungen an Publikationen bezieht die Publikationsrichtlinie Stellung und empfiehlt ein einheitliches Vorgehen. Sie steigert so die Klarheit, wem welche wissenschaftlichen Leistungen zuzuordnen sind.
Transparenz hilft
Es existieren mehrere globale Datenbanken, die Publikationen und Zitationen erfassen. Die prominentesten sind Web of Science und Scopus. Dort wird viel intellektuelle und maschinelle Arbeit investiert, um Publikationen einzelnen Personen und Einrichtungen zuzuordnen. Aber selbst wenn diese Zuordnung fehlerfrei wäre – was sie nicht ist –, bildet eine solche Datenbank niemals das ganze Publikationsgeschehen an einer Volluniversität wie der unseren ab. Der Fokus auf bestimmte Publikationswege (vor allem Zeitschriftenartikel) und die nach eigenen Regeln erfolgende Selektion der Inhalte führen dazu, dass in diesen Datenbanken viele Fachkulturen stark unterrepräsentiert sind.
Nicht zuletzt deshalb betreibt die Universität Leipzig ein eigenes Forschungsinformationssystem mit dem Namen leuris, und, darin integriert, auch eine Publikationserfassung. Der Anspruch ist, hier sämtliche Publikationen darzustellen, die auf Forschung, Lehre und Transfer an der Universität Leipzig zurückgehen. Das kann nur mit der Hilfe der Forschenden gelingen, die ihre Veröffentlichungen dort selbst einpflegen und aktuell halten.
Die Publikationsrichtlinie der Universität Leipzig unterstreicht, dass auch dies kein Selbstzweck ist: Forschende können ausgewählte Publikationen aus leuris direkt auf ihrer persönlichen Profilseite auf der Homepage der Universität Leipzig einbinden. Und indem in leuris Projekte mit daraus hervorgegangenen Publikationen verknüpft werden können, werden auch Vorgaben der Forschungsförderer erfüllt. So erhält beispielsweise die Universität Leipzig Mittel von der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Finanzierung von Open-Access-Publikationskosten – darf diese aber bald nur noch für Publikationen ausgeben, die auf DFG-Projekte zurückgehen. Das steht im Einklang mit den aktuellen Empfehlungen des Wissenschaftsrats: Publikationskosten sollen als Forschungskosten verstanden werden und sind bei Drittmittelprojekten von den Förderorganisationen zu finanzieren. Korrekte Förderinformationen an Publikationen sowie die Verknüpfung von Publikationen und Projekten in leuris versetzen die Universität in die Lage, diese Zusammenhänge nachzuvollziehen.
Die Publikationsrichtlinie der Universität Leipzig entstand in Zusammenarbeit der Universitätsbibliothek, des Prorektorats für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, des Dezernats für Forschung und Transfer sowie der Stabsstelle Universitätskommunikation. Diese Einrichtungen beraten bei allen Fragen zu ihrer Anwendung sowie zum wissenschaftlichen Publizieren generell:
Thema | Kontakt |
Publikationsprozess, Open Access, Finanzierung von Open-Access-Publikationskosten, ORCID allgemein, weitere Identifikatoren, Zitationsdatenbanken | Open Science Office, openscience@ub.uni-leipzig.de |
Meldung und Verknüpfung von Forschungsaktivitäten in leuris, persönliche Profilseiten, ORCID-Integration in leuris, Drittmittelprojekte, Vorgaben der Förderorganisationen | Arbeitsgruppe FIS/leuris, leuris@uni-leipzig.de |
Corporate Identity, Webredaktion, Social Media | Stabsstelle Universitätskommunikation, kommunikation@uni-leipzig.de |
Dieser Beitrag erschien zuerst im Leipziger Universitätsmagazin.