Bestands- und Objektgeschichten erzählen, Unrechtskontexte aufarbeiten

Provenienzforschung an der UBL und ihre Vermittlung

Bücher, Handschriften und andere historische Schriftstücke erzählen viel mehr als die Geschichten der Texte und Bilder, die in ihnen zu finden sind. Zuweilen verraten sie uns auch etwas über ihre eigene (Vor-) Geschichte. So bezeugt beispielsweise ein Stempel mit der Inschrift „Zionistische Volks-Lesehalle und Bibliothek zu Leipzig“, dass der im Jahr 1900 erschienene Druck des hebräischen Lustspiels „ha-śorer be-veto“ („Der Herrscher im eigenen Haus“) von Israel Chaim Tawiow der „jüdischen Lesehalle und Bibliothek“ gehörte. Diese war eine von bislang neun in Leipzig für das beginnende 20. Jahrhundert nachweisbaren jüdischen Bibliotheken und Lesehallen. 1937 wurde sie mit der Gemeindebibliothek der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig zusammengelegt. Das gestempelte Exemplar ist das einzige derzeit bekannte Buch, das aus dieser vereinigten Gemeindebibliothek erhalten ist. Denn der Bestand wurde während der Novemberpogrome 1938 durch Feuer vernichtet.

Die Dokumentation und Auswertung derartiger Spuren, die Aufschluss über die Herkunft von Bibliotheksgut geben, ist Aufgabe der Provenienzforschung. Sie sammelt alle sowohl am Exemplar als auch in archivalischen Quellen auffindbaren Hinweise auf die Stationen des Vorbesitzes und setzt diese gleichsam zu einer Biographie des betreffenden Objekts oder einer ganzen Sammlung zusammen.

Provenienzforschung ist damit eine Form von Erinnerungsarbeit. Indem sie die verschiedenen Etappen des Vorbesitzes eines Buches oder sonstigen Artefakts nachzeichnet, erinnert sie zugleich an das Schicksal seiner Vorbesitzer*innen. Um ihre Wirksamkeit entfalten zu können, muss diese Erinnerung allerdings in die Öffentlichkeit hinein vermittelt werden. Dies kann in unterschiedlichen Formaten geschehen, z. B. in Ausstellungen, Vorträgen oder Podcasts. Eine besondere Gelegenheit, Provenienzforschung in die Öffentlichkeit hineinzutragen, bietet der Tag der Provenienzforschung. Dabei handelt es sich um einen internationalen Aktionstag, der 2019 vom Arbeitskreis Provenienzforschung e. V. initiiert wurde. Mehr als 130 Kultureinrichtungen aus neun Ländern, darunter acht Museen, Bibliotheken und sonstige Einrichtungen in Leipzig, öffneten am diesjährigen Tag der Provenienzforschung am 8. April 2026 ihre Pforten, um die interessierte Öffentlichkeit zu einer Spurensuche zur Geschichte und Herkunft der eigenen Sammlungen einzuladen.

Natürlich war auch die Universitätsbibliothek Leipzig (UBL) dabei. Sie beteiligt sich bereits das dritte Jahr in Folge mit der Vortrags- und Diskussionsreihe „Bestands- und Objektgeschichten erzählen, Unrechtskontexte aufarbeiten“ am Tag der Provenienzforschung. Den Ausgangspunkt für die Reihe bilden ausgewählte Objekte aus verschiedenen Beständen der UBL, die im Original präsentiert und gleichsam zum Sprechen gebracht werden. Folgende Sammlungen waren bislang vertreten:

  • Tag der Provenienzforschung 2025

Papyri und Ostraka

Die eingeritzte Information auf der als Kiste „XIII“ bezeichneten Transportbox nennt den Namen des Händlers, der die in dieser Kiste enthaltenen Papyri verkauft hatte: „Kauf von Mohammed Chalil“ (Foto: UB Leipzig)

Almuth Märker ging der Herkunft der Papyrussammlung der UBL nach. Ab 1902 wurden im Verlauf von gut einem Jahrzehnt ca. 4.000 Papyri und 1.500 Ostraka (beschriebene Tonscherben) erworben. Die Ankäufe wurden durch das Deutsche Papyruskartell koordiniert und umgesetzt. Leider tragen die Papyri und die Ostraka selbst keinerlei Provenienzmerkmale oder Spuren ihrer Erwerbung. Um den Weg der antiken Schriftstücke von Ägypten nach Leipzig rekonstruieren zu können, sind wir daher umso mehr auf die original erhaltenen Transportkisten und auf die Einträge im historischen Inventarbuch der Papyrussammlung angewiesen.

Inventarbuch der Papyrussammlung, ab 1902. Mit laufenden Nummern werden die in Ägypten erworbenen und in Leipzig eingegangenen Papyri aufgeführt. Leider wurde die Inventarisierung ab Nr. 663 nicht fortgesetzt (Foto: UB Leipzig)

Mittelalterliche Handschriften aus sächsischen Klöstern

Besitzeintrag des Klosters Buch in UBL, Ms 239, fol. 1r: „LIBER SANCTE MARIE VIRGINIS IN BVOCH“ (Foto: UB Leipzig)
Einige Handschriften aus dem Gründungsbestand der UBL (Foto: Olaf Mokanksky)

Anhand der Besitzgeschichten mittelalterlicher Handschriften, die im Zuge der Reformation an die Universitätsbibliothek Leipzig kamen, problematisierte Katrin Sturm den Begriff „Unrechtskontext“: Was wird heute eigentlich als solcher definiert und warum? Und welches Recht wird dabei jeweils zugrunde gelegt? Vorgestellt wurden vor allem Codices aus dem sogenannten „Gründungsbestand“ der UBL, also jene Handschriften, die ab 1539/1541 von Caspar Borner, dem Rektor der Universität Leipzig und Gründer der Universitätsbibliothek, aus bedeutenden Männerklöstern des albertinischen Sachsens zusammengezogen wurden. Dank des Engagements von Borner konnten die von ihm ausgewählten Handschriften bis heute im Bestand der UBL überdauern – was dieser Vorgang für die Klöster bedeutete, bleibt aus dieser Retrospektive allerdings teilweise übersehen.

Drucke aus der Bibliothek Caspar Borners

Wie können Provenienzspuren an Bibliotheksgut helfen, um innerhalb des Gesamtbestands einer heutigen Bibliothek historische Bibliotheken und Sammlungen zu rekonstruieren, die dieser zu bestimmten Zeitpunkten vermacht, verkauft, geschenkt oder im Rahmen von Verwaltungsakten übertragen wurden und in ihr aufgegangen sind? Dieser Frage ging Thomas Thibault Döring am Beispiel der Privatbibliothek Caspar Borners nach, die nach dessen Tod 1547 an die wenige Jahre zuvor gegründete Universitätsbibliothek gelangte und den Gründungsbestand erweiterte.

Borner hat nur selten Besitzvermerke in seine Bücher eingetragen. Aber er ließ viele seiner Bücher bei einem bestimmten Buchbinder in Kalbsledereinbände einbinden. Darüber hinaus sind Borners Bücher an spezifischen Gebrauchs- und Lesespuren erkennbar, z. B. Annotationen im Text,  handschriftlichen Registern und einer bestimmten Art der Schnittbeschriftung.

Depositum der Israelitischen Religionsgemeinde Leipzig

Titelblatt des Lustspiels „ha-śorer be-veto“ („Der Herrscher im eigenen Haus“) von Israel Chaim Tawiow, 1900, Signatur IRG.737:1/3 (Foto: UB Leipzig)

Im Beitrag von Jens Thomas ging es um das Depositum der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig, das sich seit 2010 als Dauerleihgabe an der UBL befindet. Das Depositum geht in seiner heutigen heterogenen Zusammensetzung auf die Zeit der Neugründung der Israelitischen Gemeinde in Leipzig nach 1945 zurück. Es besteht überwiegend aus hebräischsprachigen Büchern und umfasst unter anderem Buchbestände ehemaliger Leipziger jüdischer Einrichtungen der Vorkriegszeit. Anhand der Herkunftsgeschichten ausgewählter Fallbeispiele erhellte Jens Thomas das komplexe Beziehungsgeflecht von jüdischen Institutionen und Privatpersonen innerhalb Leipzigs während dieser Zeit.

Das Vorsatzpapier einer 1887 in Warschau erschienenen Ausgabe des Seder Nashim weist diverse Provenienzspuren auf. Der hebräische Stempel bezeugt, dass sich dieses Buch zunächst im „bet ha-midrash“ in der Keilstraße 2 befand. Es handelte sich wohl um ein kleines, in privaten Räumlichkeiten untergebrachtes Bethaus mit eigener Bibliothek, das bislang völlig unbekannt war. Die Adresse des Stempels wurde später mit Bleistift in hebräischer Schrift in „farbert 4-6“ korrigiert. In der Färberstraße 4-6 befand sich der Sitz des Vereins „Ahawas Thora“, auf den außerdem die Bleistiftnotiz „Ahawas Tauroh Leipzig 4 I“ verweist.

Vorsatzpapier des Seder Nashim aus dem Mishnayot, Warschau 1887, Signatur IRG.708:3 (Foto: UB Leipzig)

NS-Raubgutbestand der UBL

Polizeizugangslisten der UBL und drei ausgewählte Bücher aus dem Sammelzugang 43 Pol 1 (Foto: Christiane Elster)

Christiane Elster widmete sich dem NS-verfolgungsbedingt entzogenen Bibliotheksgut an der UBL. Der Fokus lag auf der Frage, auf welchen Wegen die bei vom NS-Regime verfolgten Personengruppen und Organisationen geraubten Bücher in den Bestand der UBL gelangten. Während der NS-Zeit erhielt die UBL regelmäßig Lieferungen beschlagnahmter Literatur durch das Polizeipräsidium Leipzig, die in einem eigenen Zugangsbuch verzeichnet wurden.

In der Nachkriegszeit gelangte NS-Raubgut meist unerkannt über verschiedene Zwischenstationen in den Bestand der UBL, beispielsweise als Abgaben der Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände oder der Stadtbibliothek Leipzig, die 1951 als wissenschaftliche Stadtbibliothek aufgelöst und in eine Volksbücherei umgewandelt worden war. Ferner führte die Eingliederung von ehemals selbständigen Institutsbibliotheken der Universität Leipzig wiederholt zur (ungewollten) Übernahme von NS-Raubgut aus deren Beständen. Ein Beispiel ist die aus der Bibliothek des 1955 gegründeten Deutschen Literaturinstituts Leipzig kommende Ausgabe des Werkes „Freiheit und Form“ des Philosophen Ernst Cassirer. Dieses Buch gehörte in den zwanziger Jahren zur Privatbibliothek des jüdischen Romanisten und Bibliothekars Ulrich Leo, der diese bei seiner Emigration aus Nazi-Deutschland 1935 zurücklassen musste. In diesem Fall suchen wir noch nach den rechtmäßigen Erben, um das Buch an sie restituieren zu können oder eine andere gerechte und faire Lösung zu finden.

Exlibris, Autogramm mit Jahresangabe 1923 und Notiz in altgriechischer Sprache von Ulrich Leo sowie Stempel des Deutschen Literaturinstituts Leipzig, im Vorsatz von: Ernst Cassirer, Freiheit und Form, Berlin 1922 (Foto: UB Leipzig)

Die Vortragsreihe gewährt nicht nur spannende Einblicke in die Herkunftsgeschichten einzelner Objekte und Sammlungen der UBL. Sie macht außerdem deutlich, dass Provenienzforschung an der UBL in einem Spannungsfeld zwischen der Dokumentation von Sammlungs- und Objektgeschichten als Dienstleistung für die Forschung und der Ermittlung von Unrechtsgut als Grundlage zur Wiederherstellung rechtmäßiger Eigentums- und Besitzverhältnisse agiert.

Ist das erstgenannte Feld der Provenienzforschung eher kulturhistorisch ausgerichtet, handelt es sich beim zweiten Anwendungsfall um einen stärker juristisch ausgerichteten Strang der Provenienzforschung. Im Vordergrund steht hier die Frage, ob innerhalb der Herkunftsgeschichte eines kulturhistorischen Artefakts ein unrechtmäßiger Entzug stattgefunden hat. Dabei bilden die Zeit der nationalsozialistischen Diktatur, der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR sowie die Kolonialzeit Schwerpunkte der Ermittlung. Wird ein unrechtmäßiger Entzug festgestellt, folgen eine Klärung der Eigentumsverhältnisse und die Ermittlung des rechtmäßigen Eigentümers bzw. dessen Erben oder Rechtsnachfolger, um gemäß der gesetzlichen Grundlagen faire und gerechte Lösungen zum Verbleib des Objekts zu finden. Neben der Rückgabe (Restitution) gibt es dafür weitere Optionen, etwa den Rückkauf durch die Einrichtung oder eine Dauerleihgabe an diese.

Eine Sonderstellung unter den Unrechtskontexten nimmt das NS-Raubgut und der Umgang damit ein: Denn im Bestand der UBL befinden sich heute noch etwa 3.100 Drucke, bei denen es sich nachweislich um während der NS-Zeit unrechtmäßig entzogene Bücher handelt. Etwa 1.500 davon haben Provenienzmerkmale, mit deren Hilfe der Vorbesitz und die rechtmäßigen Eigentumsverhältnisse ermittelt werden können. Sie lassen sich 157 Vorbesitzer*innen (Personen und Institutionen) zuordnen und sind in die Lost Art-Datenbank [1] des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste eingestellt. So haben Erben und Rechtsnachfolger die Möglichkeit, bei Funden proaktiv auf die UBL zuzukommen, um für das betreffende Bibliotheksgut gemeinsam mit uns eine gerechte und faire Lösung zu finden.  

An Stelle eines Fazits möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bei den beteiligten Kolleginnen und Kollegen bedanken. Sie haben die Idee mit Begeisterung aufgenommen, die von ihnen verantworteten Bestände anlässlich des Tags der Provenienzforschung zu präsentieren. Mit großem Engagement haben sie Originalobjekte ausgewählt, die sich für diese bestandsbezogene Form der Erinnerungsarbeit eignen. Von Jahr zu Jahr eröffnet sich dadurch ein differenzierteres Bild der großen Vielfalt an Sammlungen und Objekten, welche die UBL beherbergen, erschließen und erforschen darf, und ihrer Herkunftsgeschichten.

Außerdem wird exemplarisch die Verantwortung deutlich, welche die UBL für die Aufarbeitung des im Bestand befindlichen Unrechtsgutes trägt. Der Tag der Provenienzforschung dient somit auch als Anlass, gegenüber der Öffentlichkeit Transparenz zu schaffen bezüglich der Wege von NS-Raubgut in ihren Bestand und der Schicksale, die mit diesem Bibliotheksgut verbunden sind.


 [1] Bei der Suche nach „Universitätsbibliothek ‚Bibliotheca Albertina‘“ in der erweiterten Suche, Kategorie „Institution/Person/Sammlung“, erhält man 1503 Fundmeldungen

Christiane Elster

Dr. Christiane Elster ist stellvertretende Leiterin des Bereichs Bestand und Metadaten sowie Provenienzbeauftragte an der Universitätsbibliothek Leipzig.

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