Vielfalt wertschätzen, Klarheit unterstützen: Die Publikationsrichtlinie der Universität Leipzig

Am 19. März 2022 trat die Publikationsrichtlinie der Universität Leipzig in Kraft. Ihr Kern ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Wer an der Universität Leipzig forscht, macht dies bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen kenntlich. Das klingt einfach, erweist sich in der gelebten Praxis doch oft als kompliziert – und als verwandt mit einem ganzen Bündel von Themen rund um Transparenz beim wissenschaftlichen Publizieren. Dieser Beitrag beleuchtet die Hintergründe: Warum profitieren die Universität Leipzig und ihre Forschenden von dieser Richtlinie?

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Sammeln, Prüfen und Bearbeiten

Die Universitätsbibliothek kümmert sich um die Publikationserfassung an der Universität Leipzig

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Universität Leipzig sind es längst gewohnt: Jedes Jahr melden sie ihre Forschungsaktivitäten für den zentralen Forschungsbericht. Bei den allermeisten Meldungen geht es um wissenschaftliche Publikationen. Die Universitätsbibliothek (UB) ist seit fünf Jahren für das Sammeln, Prüfen und Bearbeiten dieser Publikationsmeldungen zuständig.

Ein Gespräch mit Dr. Henriette Rösch, Leiterin Bereich Bestandsentwicklung und Metadaten, und Dr. Stephan Wünsche, Referent für Forschungsdaten und Forschungsinformation.

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