Open-Access-Transformation: Projekt DEAL & Co.

Die wichtigsten Infos für Autor*innen

Seit der Gründung des Open Science Office (OSO) an der Universität Leipzig im Jahr 2013 haben wir oft erklärt, warum wir Kosten für Open-Access-Artikel in subskriptionspflichtigen (hybriden) Zeitschriften NICHT fördern. Tatsächlich war diese sogenannte hybride Natur der gewählten Zeitschriften der häufigste Grund, aus dem wir eine Förderung aus dem Open-Access-Fonds ablehnen mussten – vor dem Hintergrund, dass es bis vor wenigen Jahren kaum transparente, überzeugende Lizenz- und Kostenmodelle gab, um die Ausgaben für Zugriffsrechte auf Closed-Access-Inhalte mit den Ausgaben für Open-Access-Publikationen zu verrechnen und in der Gesamtheit zu betrachten. Das hat sich mittlerweile und spätestens seit den deutschlandweiten Vertragsabschlüssen mit Wiley 2019 und Springer-Nature 2020 im Rahmen von Projekt DEAL gravierend geändert. Doch nicht nur Projekt DEAL verhandelt für Bibliotheken und Forschungseinrichtungen Verträge, die Lese- und Publikationskomponenten enthalten. Die Zahl der Verlage, die Transformationsverträge – auch Publish-And-Read oder Read-And-Publish-Agreements genannt – mit Konsortien und einzelnen Einrichtungen unterhalten, wächst stetig. Dabei gibt es eine große Vielfalt an Geschäftsmodellen, und noch ist nicht klar, ob aus der kleinen oder großen Raupe am Ende ein schöner bunter Schmetterling wird oder doch nur eine unscheinbare Motte.

Gleichwohl: Mit international organisierten Initiativen wie der 2016 ins Leben gerufenen OA2020 oder 2018 von europäischen Forschungsförderern gegründeten cOAlition S wächst der Druck auf alle wissenschaftlichen Verlage, ernst zu machen mit der Transformation in ein wissenschaftliches Kommunikationswesen, in dem Open Access zum Standard wird. Die Universitätsbibliothek Leipzig unterhält mittlerweile neun Transformationsverträge, die Kosten für Open-Access-Publikationen korrespondierender Autorinnen und Autoren der Universität Leipzig mit abdecken. Einige dieser Verträge beinhalten neben Publikationsmöglichkeiten in hybriden Zeitschriften zusätzliche spezielle Konditionen oder Vergünstigungen in reinen Open-Access-Zeitschriften der Verlage. Und leider ist in den seltensten Fällen das gesamte Portfolio hybrider Zeitschriften und Artikeltypen von den Publikationskomponenten der Verträge umfasst. Das ist unübersichtlich? Stimmt!

Deshalb möchten wir mit dem folgenden FAQ ein wenig Licht ins Dunkel bringen:

Förderfähig aus Mitteln des Publikationsfonds sind nur Artikel in Zeitschriften, die alle Artikel sofort nach Erscheinen Open Access publizieren, also reine OA Journals sind. Die von Ihnen angestrebte sogenannte Hybrid-OA-Option für einzelne Artikel fällt nicht darunter.

FAQ

An welchen Transformationsverträgen beteiligt sich die Universität Leipzig und wo finde ich Informationen dazu?

Eine aktuelle Übersicht über die laufenden Verträge, die neben den Lesezugriffen auch Publikationsrechte beinhalten, finden Sie auf unserer Website mit dem Zusatz #Hybrid. Hier aktualisieren wir auch regelmäßig Konditionen und Besonderheiten der jeweiligen Vereinbarungen. Laufende Verträge haben wir in diesem Jahr mit Annual Reviews, Cambridge University Press, DEAL Wiley, DEAL Springer Nature,  Institute of Physics, Karger, Royal Society of Chemistry, Sage, SCOAP3. Ab 2021 werden außerdem Vereinbarungen mit BMJ und Hogrefe (PsyJournals) hinzukommen.

Ist ein Vertrag mit Elsevier in Aussicht?

Seit Ende 2018 ruhen die offiziellen Verhandlungen zwischen dem Projekt DEAL und Elsevier. Mittlerweile hat der Verlag international erste Read-and-Publish-Vereinbarungen abgeschlossen. Für die Universität Leipzig gilt, dass nach wie vor ausschließlich ein auf nationaler Ebene und zu akzeptablen Konditionen verhandelter Vertrag in Frage kommt.

Die Universitätsbibliothek steht – ebenso wie viele andere Forschungsförderer – diesem Modell sehr skeptisch gegenüber, da diese Art der Finanzierung oft nicht transparent ist und die Gefahr besteht, dass hier doppelt bezahlt wird, nämlich durch die Autoren UND durch Bibliotheken, die die Zeitschrift abonnieren.

Bin ich als Angehörige(r) der Universität im Rahmen von Transformationsverträgen gezwungen Open Access zu publizieren?

Gemäß den Vorgaben des Urheberrechts verbleibt die Auswahl fundamentaler Veröffentlichungsmodalitäten wie die Lizenzvergabe allein bei den Autor*innen. Alle Verträge sehen daher eine aktive Entscheidung der Autor*innen für oder gegen eine Open-Access-Stellung unter Nutzung einer entsprechenden Lizenz vor. Insofern ist eine Abwahl („Opt-out“) prinzipiell möglich. Allerdings führt diese in aller Regel nicht zu einer Kostenersparnis.

Spare ich durch die Abwahl einer Open-Access-Veröffentlichung meiner Einrichtung Kosten?

Die Kalkulation der Lizenzgebühren basiert bei den meisten Verlagsmodellen (z.B. auch bei DEAL) in zunehmenden Maße auf der Gesamtzahl aller Publikationen eines Jahres, die von den Angehörigen der Einrichtung im vertraglich enthaltenen Zeitschriftenportfolio veröffentlicht werden – und das unabhängig davon, ob die Beiträge im Open-Access oder hinter der Paywall erschienen sind. Artikel mit nicht genutzter Open-Access-Option (sog. „Opt-outs“) werden auf diese Zahl mit angerechnet, sind also ebenso kostenwirksam, obwohl sie für Leser hinter der Bezahlschranke verbleiben. Sie sparen also dadurch keine Kosten, aber die Zugänglichkeit Ihrer Publikation ist eingeschränkt.

Welche Open-Access-Lizenz soll ich wählen?

Für die meisten wissenschaftlichen Anwendungen empfehlen wir CC-BY, wenn diese Lizenz verfügbar ist. Eine Übersicht über die Lizenzen der Creative Commons und welchen Unterschied die verschiedenen Zusätze bedeuten, haben wir in einem anderen kurzen Beitrag zusammengefasst.

Welche Open-Access-Gebühren sind im Rahmen von Transformationsverträgen abgedeckt?

Der Kern aller Transformationsverträge ist neben der Lizenzierung der Leserechte die hybride Publikations-Komponente: Die Gebühren, welche aus der Open-Access-Stellung eines Beitrages in einer vom Vertrag erfassten subskriptionspflichtigen Zeitschrift entstehen („Open Choice“), sind in der Regel vollumfänglich abgedeckt. Bei Nutzung der Open-Access-Option fallen also keine personenbezogenen Kosten an.  Eine Ausnahme bildet hier nur der Vertrag mit Sage, welcher dieses Jahr lediglich eine Rabattierung vorsieht und erst 2021 die vollständige vertragliche Abdeckung vorsieht.  

Vertragskomponenten für Gold-OA (z.B. DEAL) umfassen meist eine Rabattierung von Gebühren in reinen OA-Zeitschriften, die zentral abgerechnet werden. Diese Kosten fallen außerhalb der Kernverträge an und sind bis zur Grenze von € 2.000 aus dem Publikationsfonds finanzierbar. Mehrkosten müssen aus Haushalts- oder Drittmitteln der Autor*innen getragen werden. Es gelten hier die allgemeinen Konditionen des Publikationsfonds, und die Beantragung der Mittel per Webformular ist nötig.

Bitte beachten Sie, dass Autor*innen vereinzelt durch die Zeitschriften auch andere Gebühren in Rechnung gestellt werden können (wie Figure Charges o.ä.). Diese Kosten sind nicht durch die Verträge abgedeckt und sind durch die Autorin oder den Autor selbst zu tragen.

Sind sonstige Autorengebühren in subskriptionspflichtigen Zeitschriften vertraglich abgedeckt?

Nicht unbedingt. Die Publikationskomponenten von Transformationsverträgen beinhalten keine Gebühren, die unabhängig von der Nutzung einer Open-Access-Option anfallen. Dazu zählen die aus der Printproduktion stammenden Kosten mit Bezug auf Artikelseiten oder Farbillustrationen (page, color und reprint charges). Solche Gebühren sind aus Haushalts- oder Drittmitteln der Autor*innen zu tragen. Diese Kosten entstehen jedoch nicht durch Nutzung der Open-Access-Option im Rahmen von Transformationsverträgen, sondern automatisch mit Artikelannahme bei einer Zeitschrift, die derartige Gebühren erhebt. Leider ist die Kommunikation der Zeitschriften/Verlage oft intransparent, ein genaues Lesen der Autorenrichtlinien vor Einreichung sei daher dringend angeraten.

Muss ich für die Gebührenübernahme einen Antrag beim Publikationsfonds der Universität stellen?

Eine Antragstellung ist nur für Artikelgebühren in reinen OA-Zeitschriften notwendig, in denen ALLE Artikel SOFORT OA erscheinen. Für Artikel in hybriden Zeitschriften ist kein Antrag nötig.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Gebührenübernahme greift?

Zunächst muss der einreichende, korrespondierende Autor oder die Autorin Angehörige*r der Universität Leipzig sein, um berechtigt zu sein, an dem Vertrag teil zu nehmen. Die entsprechende Affiliierung wird in der Regel im Einreichungssystem der Zeitschrift oder des Verlags und natürlich auch am Artikel mit angegeben. Daneben müssen außerdem auch die gewählte Zeitschrift und auch der Artikeltyp vom Vertrag umfasst sein.

Ist immer das gesamte Portfolio eines Verlages umfasst?

Sie können sich natürlich auch bei weiteren Fragen rund um Ihre Publikationstätigkeit an uns wenden, per E-Mail direkt oder über unser Kontaktformular:

Open Science Office
openscience@ub.uni-leipzig.de
Kontaktformular
Tel.: +49 341 97-30685

Auch hier lautet die Antwort: Nicht in jedem Fall und nicht automatisch. Aktuell umfassen alle aktiven Transformationsverträge ausschließlich wissenschaftliche Zeitschriften. Einschränkungen gibt es dabei sowohl hinsichtlich der eingeschlossenen Artikeltypen, wie auch im Hinblick auf einzelne Zeitschriften. So sind beispielsweise bei dem DEAL-Vertrag mit Springer Nature sämtliche Journals der Marke Nature nicht in der Publikationskomponente eingeschlossen. Ebenso wurden die unter der Kategorie Facharzt-Journale laufenden, häufig deutschsprachigen medizinischen Zeitschriften nicht mit in die Publikationskomponente aufgenommen. Auf unserer Webseite finden Sie eine Übersicht zu jedem Vertrag mit den entsprechenden Links zu weiterführenden Informationen der Verlage. Sollten Sie unsicher sein, ob die von Ihnen gewählte Zeitschrift eingeschlossen ist, kontaktieren Sie uns gern, wir beraten Sie im Vorfeld oder zum Zeitpunkt der Annahme.

Für die DEAL-Verträge werden jeweils Listen gepflegt, welche Titel enthalten sind:

Wiley DEAL: eine fortlaufend aktualisierte Liste der enthaltenen Zeitschriften finden Sie hier, indem Sie die Tabelle nach der Bezeichnung „Open Choice“ in der Spalte „Revenue Model“ filtern.

Springer DEAL: eine fortlaufend aktualisierte Liste der enthaltenen Zeitschriften finden Sie hier, indem Sie die Tabelle nach der Bezeichnung „Open Choice“ in der Spalte „Publishing Model“ filtern.

Ein Beitrag von Martin Bauschmann
& Astrid Vieler

Das Open Science Office der UB Leipzig informiert
anlässlich der Open Access-Week 2020 in mehreren Blogbeiträgen
zu aktuellen Themen rund um Open Access.

Astrid Vieler (UBL)

Dr. Astrid Vieler ist die Leiterin der Bibliothek Medizin/Naturwissenschaften und ist im Open Science Office für die Open-Access-Beratung in den Naturwissenschaften zuständig.

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