Open Access Lizenzen – eine kurze Einführung in Creative Commons

Freier Zugang zu Artikeln, Büchern, Daten – das ist der eine Teil der Definition von Open Access und schon für sich genommen von unschätzbarem Wert. Aber mindestens ebenso wichtig ist der zweite Teil der Definition: Dieser besagt, dass auch die Nachnutzung von OA-Publikationen klar geregelt und vor allem frei von Restriktionen sein muss. Um genau das zu gewährleisten, haben sich in den letzten Jahren die Lizenzen von Creative Commons als Standard herauskristallisiert. Oftmals haben Sie als Autor oder Autorin bei wissenschaftlichen Publikationen die Qual der Wahl aus verschiedenen Lizenzen. Hier finden Sie die wichtigsten Unterschiede kurz erklärt:

CC-BY

Bei dieser freiesten Variante der CC-Lizenzen müssen zwingend Urheber*in, Quelle, Rechteinhaber*in und natürlich die Lizenz genannt werden. Die Publikation darf unter den genannten Bedingungen frei verwendet werden, auch in einem neuen Kontext oder in veränderter Form. Für wissenschaftliche Inhalte empfiehlt sich CC-BY in den meisten Fällen, da sie mit den wenigsten Einschränkungen eine größtmögliche Verbreitung erlaubt – auch wenn dies durch kommerzielle Produkte oder in einem kommerziellen Rahmen erfolgen kann.

CC-BY-SA

CC-BY-SA erlaubt wie oben fast jegliche Art der Nachnutzung, mit der Einschränkung das das Produkt der Nutzung dann ebenfalls unter den gleichen oder vergleichbaren Lizenzbedingungen zur Verfügung gestellt wird. Auch diese Lizenz entspricht wie CC-BY den Anforderungen an eine freie Verbreitung der Inhalte.

Namensnennung & keine Bearbeitung – Attribution & No derivatives

CC-BY-ND

Mit dieser Lizenz wird verhindert, dass die Publikation verändert oder bearbeitet und dann erneut publiziert wird.

Keine kommerzielle Nutzung erlaubt – Non commercial

CC-BY-NC

Während alle vorangegangenen Lizenzen einer kommerziellen Nutzung der Publikation nicht im Wege stehen, wird diese mit dem Zusatz „NC“ ausgeschlossen. Der NC-Zusatz lässt sich auch mit SA und ND kombinieren. Die Nutzung einer NC-Lizenz sollte immer gut abgewogen werden, da mit der kommerziellen Nutzung beispielsweise auch viele Verbreitungswege der Lehre sowohl im Schul- wie auch im Hochschulbereich fallen, ebenso wie eine Verbreitung durch die Presse.

CC0

CC0

Mit dieser Lizenz werden Inhalte bedingungslos freigegeben. Urheber*innen entlassen damit ihr eigenes Werk in die Gemeinfreiheit, weshalb diese Lizenz auch als ‚Public Domain Dedication‘ bezeichnet wird.

Neugierig geworden und den Wissensdurst noch nicht befriedigt? Mehr Informationen finden Sie auf creativecommons.org/share-your-work/ und irights.info.

Das Open Science Office der UB Leipzig informiert
anlässlich der Open Access-Week 2020 in mehreren Blogbeiträgen
zu aktuellen Themen rund um Open Access.

Astrid Vieler (UBL)

Dr. Astrid Vieler ist die Leiterin der Bibliothek Medizin/Naturwissenschaften und ist im Open Science Office für die Open-Access-Beratung in den Naturwissenschaften zuständig.

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