Zitierfreundlich und korrekt abkürzen, das muss man im Jurastudium können. Es gibt natürlich Gesetze, die kennt man, auch ohne Jurastudium: StGB, GG, BGB, … Aber das wäre zu einfach. Jurist*innen benötigen den „Kirchner“ mit aktuell 1.127 Seiten. Oder hätten Sie die Überschrift sonst auflösen können?
Weiterlesen →Um sämtliche Gesetze in ihre Abkürzungen übersetzen zu können – und umgekehrt – benötigen Jurist*innen den „Kirchner“, das Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache.